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   OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10   

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https://dejure.org/2011,7316
OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,7316)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,7316)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,7316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 250, 249 Abs. 1, 280 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Rückvergütungen; Bestandsprovision; Naturalrestitution; Teilverkauf; Fristsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 250 BGB; § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor Prozessbeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor Prozessbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 250
    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor Prozessbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank haftet trotz fehlerhafter Anlageberatung nicht auf Schadensersatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199; Urteil vom 19. April 2007 - III ZR 75/06, WM 2007, 1020).

    Grundsätzlich kann ein Anlageberater seiner Verpflichtung auch dadurch genügen, dass er dem Anleger einen Prospekt übergibt, der geeignet ist, die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen verständlich zu vermitteln (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199), wenn dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung ausgehändigt wurde, dass er hinreichend Zeit hatte (ca. 2 Wochen), um sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 145/06, WM 2007, 1608).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126) kommt ein Anlageberatungsvertrag bereits dadurch zustande, dass ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder das Kreditinstitut seinerseits an den Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden oder zu beraten.

    Der Anleger ist über alle Eigenschaften und Risiken der Anlage, die für seine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben können, zutreffend, aktuell, vollständig und verständlich zu informieren (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, a. a. O.).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Danach ist die Klägerin infolge der nicht hinreichenden Aufklärung über Rückvergütungen nach § 249 Abs. 1 BGB nach den Grundsätzen der Naturalrestitution so zu stellen, wie sie ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02

    Vorteilsausgleichung bei Anlageberatung; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Hat der Anleger neben Verlusten auch Gewinne realisiert, muss er sich diese nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, WM 203, 1263).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Im Falle des fehlenden Hinweises auf Rückvergütungen kann sich eine Bank jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694).
  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Dies gilt vorliegend in besonderer Weise, weil die Klägerin in der von ihr unterzeichneten Dokumentation ihrer Kundenangaben Erfahrungen mit Aktiengeschäften eingeräumt hat, worauf der Berater ohne Anhalt für das Gegenteil vertrauen darf (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - XI ZR 259/03, WM 2004, 2205).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Der Aufklärungspflichtige muss danach beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, Umdruck Tz. 22).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Bei diesen an die Beklagte geflossenen Zahlungen handelt es sich auch um Rückvergütungen, d. h. um Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt und die hinter seinem Rücken umsatzabhängig an die Bank zurückfließen, weshalb die Bank in diesen Fällen ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse daran hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 f.).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Grundsätzlich kann ein Anlageberater seiner Verpflichtung auch dadurch genügen, dass er dem Anleger einen Prospekt übergibt, der geeignet ist, die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen verständlich zu vermitteln (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199), wenn dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung ausgehändigt wurde, dass er hinreichend Zeit hatte (ca. 2 Wochen), um sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 145/06, WM 2007, 1608).
  • BGH, 19.04.2007 - III ZR 75/06

    Pflichten bei Anlageberatung im Familienkreis

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199; Urteil vom 19. April 2007 - III ZR 75/06, WM 2007, 1020).
  • OLG München, 16.09.1993 - 6 U 4724/92

    Aufklärungspflicht der Bank gegenüber ihrem Wertpapierdepotkunden

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011, 3 U 101/10, GWR 2011, 90).

    Die Zulassung der Revision ist von ihm darauf gestützt worden, dass es von einer Rechtsansicht des OLG Celle (Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10, juris Rn. 38) abweiche, nach der auch ein Anspruch auf den Differenzschaden einer erfolglosen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 250 Satz 1 BGB bedürfe.

    Die von der Revision in Anspruch genommene Gegenansicht (OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10, juris Rn. 38) übersieht, dass § 250 BGB keine Anwendung findet, wenn der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB bereits auf Zahlung von Geld gerichtet ist.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des

    Entgegen der Ansicht der Berufung bedarf es in einem derartigen Fall auch zur Entstehung eines Anspruches auf Zahlung des Differenzschadens nicht einer vorherigen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 250 Satz 1 BGB (a.A. OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011, 3 U 101/10 = juris Rn 38).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 14 U 92/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des Landgerichts, das unter Berufung auf das OLG Celle, Urteil vom 26 Januar 2011, 3 U 101/10, der Auffassung ist, ein Anspruch des Schädigers auf Ersatz seines Differenzschadens setze voraus, dass der Schädiger zuvor die Naturalrestitution verweigert habe (§ 250 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 14 U 92/11

    Umfang der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen der anlageberatenden Bank bei

    Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des Landgerichts, das unter Berufung auf das OLG Celle, Urteil vom 26 Januar 2011, 3 U 101/10, der Auffassung ist, ein Anspruch des Schädigers auf Ersatz seines Differenzschadens setze voraus, dass der Schädiger zuvor die Naturalrestitution verweigert habe (§ 250 BGB).
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